Informationen
Zu Kosten, Zuschüssen und Absageregelung
Kosten
Psychotherapeutische Einzelsitzung, Erstgespräch, Beratung (50 Minuten)
€ 130,-
Coaching,
Supervision
(50 Minuten)
€ 145,-
Paartherapie
(90 Minuten)
€ 280,-
In begründeten Fällen biete ich bei psychotherapeutischer Begleitung einen Sozialtarif an. Dies ist je nach Verfügbarkeit unter individueller Absprache möglich.
Zuschüsse & Erstattungen
Sie können die Honorarnoten bei den Krankenkassen einreichen, da ich in der Liste für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen bin.
"Eine Psychotherapie hilft Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien dabei, persönliche Entwicklungen und ganzheitliche Gesundheit zu fördern, seelische Belastungen zu verringern und Krisen zu bewältigen." (ÖGK)
Aus diesem Grund gewähren viele Krankenkassen einen Kostenzuschuss.
Die Voraussetzungen dafür sind:
-
eine von mir oder einem Arzt erstellte krankheitswertige Diagnose nach dem ICD-10,
-
eine ärztliche Zuweisung zur Psychotherapie vor der 2. Therapiestunde und
-
das Stellen eines Antrags auf Kostenerstattung vor der 10. Therapiestunde.
Weitere Informationen sehen Sie auf der Seite der ÖGK (oder Ihrer Krankenkasse) bzw. erhalten Sie bei mir in der Praxis.
Derzeit werden nachstehende Kostenzuschüsse gewährt:
EUR 45,- SVS (Zusammenlegung von SVA und SVB)
EUR 33,70 ÖGK Wien, Niederösterreich und Burgenland
EUR 46,60 BVAEB (Zusammenlegung von BVA und VAEB)
(Stand Jänner 2024, vorbehaltlich Änderung)
Krankenkosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen und können steuerlich geltend gemacht werden (Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung). Bitte klären Sie die steuerliche Absetzbarkeit dennoch mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.
Weiters zahlen Zusatzversicherungen bei entsprechenden Verträgen die Differenz der Kassenrefundierung bis zum vollen Stundensatz. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem Versicherer.
Für Paartherapie, Beratung, Selbsterfahrung, Coaching und Supervision ist KEINE REFUNDIERUNG durch die Krankenkasse möglich.
Stand Jänner 2024 / Eine Erhöhung/Indexanpassung kann zu Jahreswechsel / Semesterbeginn erfolgen.