top of page

Informationen

Zu Kosten, Zuschüssen und Absageregelung

Kosten

Psychotherapeutische Einzelsitzung, Erstgespräch, Beratung (50 Minuten)

€ 130,- 

Coaching,

Supervision

(50 Minuten)

€ 145,- 

 

Paartherapie

(90 Minuten)

 € 280,-

In begründeten Fällen biete ich bei psychotherapeutischer Begleitung einen Sozialtarif an. Dies ist je nach Verfügbarkeit unter individueller Absprache möglich.

Zuschüsse & Erstattungen

Sie können die Honorarnoten bei den Krankenkassen einreichen, da ich in der Liste für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen bin.

"Eine Psychotherapie hilft Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien dabei, persönliche Entwicklungen und ganzheitliche Gesundheit zu fördern, seelische Belastungen zu verringern und Krisen zu bewältigen." (ÖGK)

Aus diesem Grund gewähren viele Krankenkassen einen Kostenzuschuss.

 

Die Voraussetzungen dafür sind:

  • eine von mir oder einem Arzt erstellte krankheitswertige Diagnose nach dem ICD-10,

  • eine ärztliche Zuweisung zur Psychotherapie vor der 2. Therapiestunde und

  • das Stellen eines Antrags auf Kostenerstattung vor der 10. Therapiestunde.

 

Weitere Informationen sehen Sie auf der Seite der ÖGK (oder Ihrer Krankenkasse) bzw. erhalten Sie bei mir in der Praxis.

Derzeit werden nachstehende Kostenzuschüsse gewährt:

EUR 45,-          SVS (Zusammenlegung von SVA und SVB)

EUR 33,70       ÖGK Wien, Niederösterreich und Burgenland

EUR 46,60       BVAEB (Zusammenlegung von BVA und VAEB)

(Stand Jänner 2024, vorbehaltlich Änderung)

Krankenkosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen und können steuerlich geltend gemacht werden (Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung). Bitte klären Sie die steuerliche Absetzbarkeit dennoch mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

 

Weiters zahlen Zusatzversicherungen bei entsprechenden Verträgen die Differenz der Kassenrefundierung bis zum vollen Stundensatz. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem Versicherer.

Für Paartherapie, Beratung, Selbsterfahrung, Coaching und Supervision ist KEINE REFUNDIERUNG durch die Krankenkasse möglich.
 

Stand Jänner 2024 / Eine Erhöhung/Indexanpassung kann zu Jahreswechsel / Semesterbeginn erfolgen.

Absageregelung

Falls Sie einen bereits vereinbarten Termin nicht einhalten können, ist dieser kostenfrei 48 Stunden im Voraus stornierbar. Informieren Sie mich bitte spätestens 48 Stunden vorher - telefonisch oder per SMS. Bei späteren Absagen kann die Therapiestunde entweder innerhalb der gleichen Woche verschoben werden, sofern ein Termin frei ist, oder muss andernfalls in Rechnung gestellt werden.

Bezüglich einer Absage-Nachricht per SMS oder Mailbox gilt Ihre Absage aus technischen Gründen erst nachdem diese von mir bestätigt wurde. Bitte haben Sie Verständnis, dass ohne rechtzeitige Absage die Einheit verrechnet wird, da ich eine Terminpraxis führe, d.h. die vereinbarte Stunde ist explizit für Sie freigehalten und kann so kurzfristig nicht neu belegt werden. Diese Regelung entspricht laut Österreichischem Bundesverband für Psychotherapie den gesetzlichen Bestimmungen.
 
Im Falle von Verspätung ist eine Verlängerung der Sitzungszeit nicht möglich.

bottom of page